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Wo finde ich Informationen zu Finanzhilfen für die Tourismusbranche in Alentejo?

Wenn Sie nach Finanzhilfen für die Tourismusbranche in Alentejo suchen, sind verschiedene Ressourcen verfügbar. Die aktuellen Zuschüsse bieten eine hervorragende Möglichkeit zur Unterstützung von Projekten im Bereich Unterkunft und Gastronomie. Hier können Sie bis zu 60% der Investitionen gefördert bekommen, was besonders attraktiv für kleine und mittlere Unternehmen ist. Das Programm richtet sich an Unternehmer, die bereit sind, in die Region zu investieren und ihre Dienste auszubauen. Informationen zu spezifischen Anforderungen und Antragsverfahren finden Sie auf den offiziellen Webseiten oder durch die Kontaktaufnahme mit Fachleuten in der Branche. Die Alentejo-Region bietet nicht nur attraktive Fördermöglichkeiten, sondern auch eine wunderschöne Landschaft und eine reiche Kultur, die Touristen anzieht. Wenn Sie mehr über diese Förderungen erfahren möchten, stehen wir Ihnen zur Verfügung, um alle Ihre Fragen zu beantworten. Lassen Sie uns gemeinsam die optimale Lösung für Ihre Investition finden!

Wednesday, 12 March 2025 - Steuerlich
Wo finde ich Informationen zu Finanzhilfen für die Tourismusbranche in Alentejo?

Förderungen als nicht rückzahlbarer Zuschuss | Offene Bewerbungen 

 

Die Bewerbungen für die Maßnahme S.I Grundterritorium, für die Region Alentejo sind jetzt geöffnet.

 

Mittelregion

Unterstützte Sektoren: 

  • Verarbeitende Industrie: CAE 10 bis 33
  • Unterkunft und Gastronomie: CAE 55 und 56

  

Mindesteinsatz = 15.000€

Höchste Investition = 300.000€

 

Art und Förderquote: Nicht rückzahlbare Zuschüsse 

 

  • 50 % für Investitionen in Gebieten mit niedriger Dichte;
  • 40 % für Investitionen in den übrigen Gebieten.
  • 60 % für Investitionen in der Region Alto Alentejo

 

Förderfähige Organisationen: Micro- und Kleinunternehmen

  

Für Projektzwecke ist das förderfähige Gebiet das Gebiet der Durchführung des Projekts, wobei der Sitz des Unternehmens in einer anderen Region des Landes sein kann. 

    

Förderfähige Investitionen:

 

  • Errichtung von Gebäuden, Umbauten und anderen Bauarbeiten;
  • Anschaffung von Maschinen und Ausrüstungen;
  • Computerhardware, einschließlich Software;
  • Standardsoftware oder speziell für einen bestimmten Zweck entwickelte Software, Websites, Online-Shops,...;
  • Studien, Diagnosen, Audits, Marketingpläne, Architektur- und Ingenieurdienstleistungen;
  • Kosten für spezialisierte Beratungsdienste von externen Beratern, die keine kontinuierliche oder regelmäßige Tätigkeit darstellen und nicht mit dem normalen Betrieb der Begünstigten in Verbindung stehen;
  • Kosten im Zusammenhang mit der Zertifizierung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen, Kosten für die Gestaltung und Registrierung neuer Marken;
  • .......

 

 Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns:

 

Quelle: https://96shf.r.a.d.sendibm1.com/mk/mr/sh/1t6AVsd2XFnIGISm51d3PcwBP87vQT/9BQ9GV_4jcQv

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