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Wie beantrage ich den Status eines Nicht-gewöhnlichen Residents in Portugal?

Um den Status eines Nicht-gewöhnlichen Residents (RNH) in Portugal zu beantragen, müssen Sie bei den zuständigen Steuerbehörden einen Antrag einreichen, nachdem Sie die erforderlichen Bedingungen erfüllt haben. Dazu gehört, dass Sie in den letzten fünf Jahren kein Steueransässiger in Portugal waren und Ihr steuerlicher Wohnsitz bis zum 31. Dezember 2023 in Portugal offiziell registriert ist. Durch die Beantragung dieses Status können Sie bis zu zehn Jahre von attraktiven Steuervergünstigungen profitieren, die speziell für hochqualifizierte Fachkräfte und Investoren entworfen wurden. Das RNH-Programm bietet signifikante Steuererleichterungen auf bestimmte Einkommensarten, was es besonders attraktiv für internationalen Fachkräften und Investoren macht. Wir empfehlen Ihnen, sich jetzt über die Anforderungen und Vorteile zu informieren, um keinen Vorteil zu verpassen. Kontaktieren Sie unser Büro für individuelle Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung. Nutzen Sie die Möglichkeit, von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren und investieren Sie in Ihre Zukunft in Portugal. Bleiben Sie auch über die möglichen Gesetzesänderungen informiert, die bis Ende 2023 diskutiert werden. Unser Team von Experten steht Ihnen zur Verfügung, um Sie durch den Antragsprozess zu führen und Ihre Fragen zu beantworten. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen, um in Portugal steuerlich begünstigt zu leben und zu arbeiten. Melden Sie sich noch heute bei uns und sichern Sie Ihren Platz!.

Tuesday, 28 November 2023 - Steuerlich
Wie beantrage ich den Status eines Nicht-gewöhnlichen Residents in Portugal?

Jeder, der die Voraussetzungen für RNH erfüllt und kann sich bis zum 31. Dezember 2023 als steuerlicher Einwohner in Portugal registrieren und weiterhin den RNH-Status beantragen und während des 10-Jahres-Zeitraums von dessen Vorteilen profitieren. Darüber hinaus schlägt POE 2024 einen neuen Steueranreiz für diejenigen vor, die ab 2024 steuerlich ansässig werden, allerdings nur für den Bereich der wissenschaftlichen Forschung und Innovation.

Um von dieser Regelung profitieren zu können, müssen Steuerzahler die folgenden Bedingungen erfüllen:

a) Sie waren in den letzten fünf Jahren nicht steuerlich in Portugal ansässig

b) Sie haben Ihren steuerlichen Wohnsitz in Portugal erworben

c) Sie erzielen Einkünfte, die in eine der folgenden Kategorien fallen:
1) Hochschullehrer und Lehrkräfte für wissenschaftliche Forschung, einschließlich wissenschaftlicher Beschäftigung in Einrichtungen, Strukturen und Netzwerken, die sich der Produktion, Verbreitung und Weitergabe von Wissen widmen und in das nationale wissenschaftliche und technologische System integriert sind;
2) Qualifizierte Arbeitsplätze im Rahmen vertraglicher Leistungen für produktive Investitionen gemäß Kapitel II des Investmentsteuergesetzes;
3) Forschungs- und Entwicklungsstellen für Personal mit einem Mindestabschluss auf Stufe 8 des Nationalen Qualifikationsrahmens (Promotion), deren Kosten für die Zwecke der steuerlichen Förderung von Forschung und Unternehmensentwicklung (SIFIDE) förderfähig sind.
Der OE-Vorschlag für 2024 sieht außerdem eine Ausweitung des bereits bestehenden Rückkehrprogramms für Steuerzahler vor, die bis 2026 in Portugal steuerlich ansässig werden und in den letzten 5 Jahren nicht in Portugal steuerlich ansässig waren. Das Programm ermöglicht eine Steuerbefreiung von 50 % auf Einkünfte aus unselbstständiger und selbständiger Tätigkeit bis zu 250.000 Euro pro Jahr während der ersten 5 Jahre des Aufenthalts.

Wir werden die parlamentarischen Diskussionen und mögliche vorgeschlagene Änderungen am aktuellen Text des OE-Vorschlags für 2024 weiterhin genau beobachten.

Martínez-Echevarría & Ferreira verfügt über ein Team kompetenter Anwälte und Fachleute, die für die Beratung in verschiedenen Rechtsbereichen qualifiziert sind. Bei steuerlichen Fragen steht Ihnen unsere Abteilung gerne zur Verfügung. Wir stehen Ihnen über die üblichen Kanäle und Kontaktplattformen zur Verfügung.

© Martinez Echevarria & Ferreira, Anwaltskanzlei – Steuerabteilung

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