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Was sind die Auswirkungen der aktuellen Visaverlängerungen auf Ausländer in Portugal?

Die aktuellen Visaverlängerungen in Portugal haben signifikante Auswirkungen auf Ausländer, die im Land leben oder arbeiten möchten.Durch die am 25. Juni 2024 verabschiedete Gesetzgebung wird die Gültigkeit aller Aufenthaltspapiere, die zwischen dem Inkrafttreten des Gesetzes und den 15 Tagen davor abgelaufen sind, bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Dies erleichtert es Ausländern, ihre Rechtsstellung zu wahren und sicherzustellen, dass sie Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen behalten können. Besonders für die betroffenen Personen, deren Anträge auf Verlängerungen seit längerem auf Eis liegen, ist dies ein wichtiger Fortschritt. Aufgrund der Mängel in der Verwaltung des Einwanderungsdienstes haben viele Ausländer Schwierigkeiten gehabt, alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig zu erneuern. Das neue Gesetz berücksichtigt diese unrealistischen Zeitrahmen und bietet den Bürgern Sicherheit. Die Fähigkeit, bisherige Dokumente bis zur vollständigen Bearbeitung der Anträge auf Verlängerung zu nutzen, kann das alltägliche Leben erheblich erleichtern. Ausländer sind auf diese Regelungen angewiesen, da sie die rechtliche Basis ihres Aufenthalts im Land stärken. In der Zukunft wird es auch möglich sein, dass Dokumente weiterhin gültig sind, wenn die Antragsteller nachweisen können, dass sie rechtzeitig einen Termin zur Erneuerung vereinbart haben. Es ist wichtig, dass Sie auch die rechtlichen Aspekte verstehen, die sich aus diesen Änderungen ergeben. Lassen Sie sich daher nicht entmutigen und prüfen Sie die Optionen, die Ihnen zur Verfügung stehen. Bei weiteren Fragen empfehlen wir, sich an Fachleute oder Beratungsstellen zu wenden, die Sie auf Ihrem Weg zur Integration in die Gesellschaft unterstützen können. Sorgen Sie dafür, dass Sie in Portugal umfassend abgesichert sind! Kontaktieren Sie uns jetzt für weiterführende Informationen.

Thursday, 18 July 2024 - News
Was sind die Auswirkungen der aktuellen Visaverlängerungen auf Ausländer in Portugal?

(Übersetzt von Google)

Mehrere Faktoren haben zu diesen Verzögerungen beigetragen:

  • Der langwierige und unorganisierte Prozess der Abschaffung des Ausländer- und Grenzschutzdienstes (SEF);
  • Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, die zunächst die Verwaltungsabläufe verlangsamte;
  • In jüngerer Zeit die Unfähigkeit der Agentur für Einwanderung, Migration und Asyl (AIMA), den Anstieg der Zahl der anhängigen Fälle wirksam zu verwalten und zu kontrollieren.

Vor diesem Hintergrund und aufgrund der besonderen Unfähigkeit, derzeit einen angemessenen Mechanismus für die Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen zu gewährleisten, genehmigte die portugiesische Regierung am 25. Juni 2024 die Verlängerung der Gültigkeit der oben genannten Dokumente um ein weiteres Jahr. In Übereinstimmung mit dem Regierungsbeschluss trat am 28. Juni 2024 das Gesetzesdekret Nr. 41-A/2024 in Kraft, ein Diplom, das mit dem Ziel erscheint, den derzeitigen Verwaltungsaufwand zu verringern und den Migrationsdiensten Zeit zu geben, damit sie neu organisiert werden können, um ihre Effizienz bei der Bearbeitung von Anträgen ausländischer Bürger zu verbessern.

 

Hauptbestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 41-A/2024 – zur Änderung von Artikel 16 des Gesetzesdekrets Nr. 10-A/2020 vom 13. März:

  • Gültigkeitsverlängerung bis 30. Juni 2025:

„Dokumente und Visa im Zusammenhang mit dem Aufenthalt im Staatsgebiet, deren Gültigkeit ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzesdekrets oder in den unmittelbar vorhergehenden 15 Tagen abläuft, werden unter denselben Bedingungen bis zum 30. Juni 2025 akzeptiert.“

  • Bestimmungen für die Zeit nach dem 30. Juni 2025:

Darüber hinaus beinhaltet die Verlängerung, wie bereits zuvor beschlossen, die Möglichkeit, dass „die im vorigen Absatz genannten Dokumente unter denselben Bedingungen auch nach dem 30. Juni 2025 weiterhin akzeptiert werden, sofern ihr Inhaber den Nachweis erbringt, dass er die Planung der
jeweiligen Verlängerung bereits durchgeführt hat.“

 

Mariana Antunes Silva

Rechtsanwältin bei Martínez-Echevarría & Ferreira

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