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Was müssen UK-Expatriates über die Erbschaftsteueränderungen wissen?

UK-Expatriates müssen sich der bevorstehenden Änderungen der Erbschaftsteuer bewusst sein, die ab April 2025 wirksam werden. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Besteuerung von Vermögenswerten im Ausland, einschließlich der Immobilienbesitzungen in Portugal. Wer mehr als 10 Jahre im UK wohnhaft war, kann auf seine weltweiten Vermögenswerte mit 40% besteuert werden, sofern der Wert 325.000 Pfund übersteigt. Für britische Expatriates, die in Portugal leben, stärkt dies die Notwendigkeit, ihre Finanzstrategie sorgfältig zu überdenken. Diese Veränderungen könnten grundlegende Auswirkungen auf die Nachlassplanung haben, besonders für diejenigen, die beträchtliches Vermögen in Portugal halten. Zudem könnte die Neuregelung der IHT auf britische Rentenfonds ab 2027 Steuerverpflichtungen nach sich ziehen, die vorab bedacht werden sollten. Es empfiehlt sich, eine individuelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die besten Maßnahmen zur Vermögenssicherung zu ergreifen. Für Expatriates in Portugal bietet sich die Gelegenheit, sich strategisch auf diese steuerlichen Änderungen einzustellen. Die Kanzlei Martínez-Echevarría & Ferreira bietet umfassende Unterstützung, um potenzielle rechtliche und steuerliche Fallstricke zu vermeiden. Jedes Leben ist einzigartig und bedarf einer maßgeschneiderten Lösung. Erwägen Sie, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um Ihre Vorsorge zu optimieren. Zögern Sie nicht, Experten zu konsultieren, um einen klaren Überblick über Ihre Pflichten und Möglichkeiten zu erhalten. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung und maximieren Sie Ihre Absicherung!

Tuesday, 10 December 2024 - Steuerlich
Was müssen UK-Expatriates über die Erbschaftsteueränderungen wissen?

(Übersetzt mit Google)

Im jüngsten britischen Haushaltsentwurf wurden zwei Ankündigungen gemacht, die tiefgreifende Folgen für im Ausland lebende Briten haben könnten.


1. Wohnsitz und britische Erbschaftssteuer (IHT)

Derzeit ist die Erbschaftsteuer auf den Wert Ihres weltweiten Vermögens (einschließlich Portugal) zu entrichten, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Vereinigten Königreich haben. Dies ist ein veraltetes und komplexes Prinzip, das bald abgeschafft werden soll. Ab April 2025 wird das Wohnsitzkriterium durch ein Wohnsitzkriterium ersetzt.
Das neue Kriterium besteht aus zwei Teilen:

  1. Wenn Sie in den letzten 20 Jahren mehr als 10 Jahre in Großbritannien ansässig waren, werden Sie als langfristiger Einwohner eingestuft und unterliegen der Erbschaftsteuer auf Ihr weltweites Vermögen. Auf Vermögenswerte über 325.000 £ beträgt die Steuer 40 %. Dies gilt für Personen, die vor Kurzem in Portugal angekommen sind.
  2. Die Haftung könnte 10 Jahre nach der Ausreise aus dem Vereinigten Königreich bestehen bleiben, es gibt jedoch einen abnehmenden Freibetrag, der als „Tail“ bezeichnet wird. Dies gilt für alle Personen, die derzeit in Portugal wohnen. Einige Beispiele:
  • Mindestens 10 Jahre lang in Portugal steuerpflichtig – unterliegt nicht mehr der britischen Erbschaftssteuer, außer für britisches Vermögen, wenn der Wert mehr als 325.000 £ beträgt
  • 8 Jahre lang in Portugal steuerpflichtig – die Steuerpflicht gilt für weitere 2 Jahre für Ihr weltweites Vermögen
  • 4 Jahre lang in Portugal steuerlich ansässig – die Steuerpflicht gilt für weitere 6 Jahre für Ihr weltweites Vermögen

 

2. Renten und britische Erbschaftssteuer

Derzeit fällt im Todesfall auf britische Pensionsfonds keine Erbschaftssteuer an. Alles ändert sich! Ab April 2027 werden von britischen Pensionsfonds 40 % Erbschaftssteuer abgezogen, auch wenn Sie außerhalb Großbritanniens leben.

  1. Während der Nachsorgephase wird Ihr Pensionsfonds in Ihren weltweiten Vermögenswert einbezogen
  2. Nach Ablauf der Nachzahlung sind nur noch IHRE Vermögenswerte in Großbritannien steuerpflichtig, und dazu gehört natürlich auch der Rentenwert, solange die Gesamtsumme über 325.000 £ liegt
  3. Tritt der Tod nach dem 75. Lebensjahr ein, sind nicht nur 40 % Erbschaftssteuer auf den Pensionsfonds zu zahlen, sondern britische Begünstigte müssen möglicherweise auch Einkommenssteuer auf den erhaltenen Betrag zahlen. Dieser Betrag könnte ebenfalls 40 % betragen!

Diese beiden neuen Ankündigungen zum britischen Haushalt vom Oktober 2024 werden wahrscheinlich erhebliche Auswirkungen auf im Ausland lebende Briten haben. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Robert Webb bei Chase Buchanan. Er ist Experte auf diesem Gebiet und kann Ihnen weiterhelfen.

Robert Webb - Privater Vermögensverwalter - robert.webb@chasebuchanan.com - +351 913 711 370 - chasebuchanan.com

 

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