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Was muss ich über die neuen Steuererleichterungen für Immobilienkäufe wissen?

Ab dem 1. August 2024 treten aufregende neue Steuererleichterungen in Kraft, die speziell jungen Käufern bis 35 Jahre zugutekommen. Diese Erleichterungen umfassen die Befreiung von der kommunalen Grundübertragungssteuer und der Stempelsteuer, wenn es sich um den Kauf eines eigenen, dauerhaften Wohnsitzes handelt. Dies stellt einen wichtigen Schritt dar, um den Zugang zum Wohnungsmarkt zu erleichtern und junge Menschen zu unterstützen. Es ist wichtig, sich über die konkreten Details und Bedingungen zu informieren, die für diese Regelung gelten. Insbesondere müssen Käufer die Höchstpreise für Immobilien beachten, die sich für diese Steuerbefreiung qualifizieren. Diese neuen Regelungen zielen nicht nur darauf ab, die finanzielle Last zu mindern, sondern auch darauf, den Wohnungsmarkt insgesamt zu stabilisieren. Lassen Sie sich die Chance nicht entgehen, einen finanziellen Vorteil beim Erwerb Ihres Eigenheims zu genießen! Der Wohnungsmarkt kann sehr dynamisch sein, daher sollten Sie sich jetzt informieren. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die besten Angebote auf dem Markt zu finden. Kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, wie diese Steuererleichterungen Ihre Kaufentscheidung beeinflussen können. Ihr neuer Lebensraum könnte näher sein, als Sie denken!

Thursday, 12 September 2024 - Steuerlich
Was muss ich über die neuen Steuererleichterungen für Immobilienkäufe wissen?

Mit Inkrafttreten am 1. August 2024 sieht das oben genannte Gesetzesdekret eine Befreiung von der Kommunalsteuer auf kostspielige Eigentumsübertragungen und von der Stempelsteuer auf den Erwerb eigener und dauerhafter Wohnungen durch junge Menschen bis zum Alter von 35 Jahren vor Änderung der Gemeindesteuerordnung für belastende Eigentumsübertragungen und der Stempelsteuerordnung.

Mit der Einführung dieser neuen Ausnahmeregelung möchte der Gesetzgeber einen positiven Beitrag zur Korrektur der derzeit bestehenden Asymmetrien beim Zugang zum Wohnungsmarkt leisten, indem er allen minderjährigen Bürgern bis 35 Jahren den Zugang zum Erwerb von Wohneigentum zur Eigen- und Dauerwohnung erleichtert Jahre.

Die aktuelle Krise beim Zugang zu Wohnraum hat erhebliche Auswirkungen auf das Leben junger Menschen. Eine der größten Schwierigkeiten bei der Definition eines Lebensprojekts ist der Kauf eines Hauses in einer Zeit, in der die angesammelten Ersparnisse knapp oder gar nicht vorhanden sind, das Einkommen gering und die berufliche Situation prekär ist. Die Schwierigkeiten junger Menschen werden durch den Kontext der wichtigsten makroökonomischen Variablen, nämlich des Anstiegs der Inflation und der Leitzinsen der Europäischen Zentralbank, verschärft. Diese Situation schadet der Demografie des Landes und begünstigt die Abwanderung der am besten Qualifizierten.

Angesichts dieser Situation besteht eine der im aktuellen Regierungsprogramm enthaltenen Maßnahmen darin, junge Menschen von einer dieser beiden „Eintritte“ zu befreien und jungen Menschen bis zum Alter von 35 Jahren den Zugang zu ihrer ersten Wohnung in Übereinstimmung mit dem zu erleichtern Programm der XXIV. Verfassungsregierung, das die Abschaffung der „IMT- und Stempelsteuer für den Erwerb eigener und dauerhafter Wohnungen durch junge Menschen bis zum Alter von 35 Jahren“ vorsieht. In diesem Sinne befreit dieses Gesetzesdekret junge Menschen im Alter von 35 Jahren oder jünger von der Kommunalsteuer auf die belastende Übertragung von Immobilien (IMT) und der Stempelsteuer auf den Erwerb einer dauerhaften Wohnung.

Um diese IMT-Befreiung umzusetzen, da es sich um eine Steuer handelt, deren Einnahmen kommunal sind, wird ein Ausgleichsmechanismus für Gemeinden geschaffen, deren Einnahmen aufgrund der Anwendung dieser Befreiung gemindert werden, so dass keine Gemeinde geschädigt wird.

Aus der Sicht des erwerbenden Bürgers gelten für die Befreiung bestimmte Grenzen, insbesondere hinsichtlich des Erwerbswerts der betreffenden Immobilie, die in der Tabelle in Artikel 17 des IMT-Kodex festgelegt sind:

Persönlich glaube ich, dass diese Maßnahme sicherlich dazu beitragen wird, die derzeit auf dem Wohnungsmarkt bestehende Asymmetrie zu korrigieren, sie wird sich jedoch im Vergleich zu den grundlegenden Zielen der aktuellen Regierung in Bezug auf den Zugang zu Wohnraum als äußerst begrenzt erweisen.

Zusammenfassend:

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzesdekrets Nr. 48-A/2024 vom 25. Juli wird eine Befreiung von der Kommunalsteuer auf kostspielige Eigentumsübertragungen und von der Stempelsteuer für den ersten Erwerb von Eigentum eingeführt, das ausschließlich für den privaten Wohnungsbau und für dauerhafte Zwecke bestimmt ist. für Steuerpflichtige bis zum 35. Lebensjahr und Änderungen:

 

Tabelle

 

Die kommunale Steuerordnung für belastende Eigentumsübertragungen (IMT-Gesetz), genehmigt durch das Gesetzesdekret Nr. 287/2003 vom 12. November, in ihrer aktuellen Fassung; Und
Das Stempelsteuergesetz, genehmigt durch Gesetz Nr. 150/99 vom 11. September, in seiner aktuellen Fassung. Außerdem wird ein Entschädigungsmechanismus für Kommunen für entgangene Einnahmen infolge der Anwendung der IMT-Befreiung eingeführt.


Hugo Barrier Henrique

Rechtsanwalt

Martínez-Echevarría & Ferreira

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