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Warum sollten junge Käufer die Möglichkeit zur Steuerbefreiung nutzen?

Die neue Steuerbefreiung für junge Käufer, die am 1. August 2024 in Kraft tritt, stellt eine hervorragende Gelegenheit dar, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Diese Regelung befreit Käufer bis 35 Jahre von der kommunalen Grundübertragungssteuer und der Stempelsteuer, was die finanzielle Belastung erheblich reduziert. Diese Unterstützung ist besonders wichtig in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und angesichts steigender Immobilienpreise. Junge Käufer haben oft begrenzte Mittel, weshalb die Steuererleichterungen nicht nur finanziell vorteilhaft sind, sondern auch den Zugang zu einem eigenen Zuhause ermöglichen. Es ist eine einmalige Chance, die man sich nicht entgehen lassen sollte. Außerdem führt die Möglichkeit der Steuerbefreiung zu einer stabileren finanziellen Zukunft. Prüfen Sie, welche Immobilien in Ihrer Region verfügbar sind und wie diese von der neuen Regelung profitieren können. Es gibt hervorragende Angebote speziell für junge Käufer! Kontaktieren Sie uns, um mehr Informationen zu erhalten oder um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Lassen Sie sich diese Möglichkeit nicht entgehen, die den wichtigen Schritt in Ihr neues Zuhause unterstützen kann!

Thursday, 12 September 2024 - Steuerlich
Warum sollten junge Käufer die Möglichkeit zur Steuerbefreiung nutzen?

Mit Inkrafttreten am 1. August 2024 sieht das oben genannte Gesetzesdekret eine Befreiung von der Kommunalsteuer auf kostspielige Eigentumsübertragungen und von der Stempelsteuer auf den Erwerb eigener und dauerhafter Wohnungen durch junge Menschen bis zum Alter von 35 Jahren vor Änderung der Gemeindesteuerordnung für belastende Eigentumsübertragungen und der Stempelsteuerordnung.

Mit der Einführung dieser neuen Ausnahmeregelung möchte der Gesetzgeber einen positiven Beitrag zur Korrektur der derzeit bestehenden Asymmetrien beim Zugang zum Wohnungsmarkt leisten, indem er allen minderjährigen Bürgern bis 35 Jahren den Zugang zum Erwerb von Wohneigentum zur Eigen- und Dauerwohnung erleichtert Jahre.

Die aktuelle Krise beim Zugang zu Wohnraum hat erhebliche Auswirkungen auf das Leben junger Menschen. Eine der größten Schwierigkeiten bei der Definition eines Lebensprojekts ist der Kauf eines Hauses in einer Zeit, in der die angesammelten Ersparnisse knapp oder gar nicht vorhanden sind, das Einkommen gering und die berufliche Situation prekär ist. Die Schwierigkeiten junger Menschen werden durch den Kontext der wichtigsten makroökonomischen Variablen, nämlich des Anstiegs der Inflation und der Leitzinsen der Europäischen Zentralbank, verschärft. Diese Situation schadet der Demografie des Landes und begünstigt die Abwanderung der am besten Qualifizierten.

Angesichts dieser Situation besteht eine der im aktuellen Regierungsprogramm enthaltenen Maßnahmen darin, junge Menschen von einer dieser beiden „Eintritte“ zu befreien und jungen Menschen bis zum Alter von 35 Jahren den Zugang zu ihrer ersten Wohnung in Übereinstimmung mit dem zu erleichtern Programm der XXIV. Verfassungsregierung, das die Abschaffung der „IMT- und Stempelsteuer für den Erwerb eigener und dauerhafter Wohnungen durch junge Menschen bis zum Alter von 35 Jahren“ vorsieht. In diesem Sinne befreit dieses Gesetzesdekret junge Menschen im Alter von 35 Jahren oder jünger von der Kommunalsteuer auf die belastende Übertragung von Immobilien (IMT) und der Stempelsteuer auf den Erwerb einer dauerhaften Wohnung.

Um diese IMT-Befreiung umzusetzen, da es sich um eine Steuer handelt, deren Einnahmen kommunal sind, wird ein Ausgleichsmechanismus für Gemeinden geschaffen, deren Einnahmen aufgrund der Anwendung dieser Befreiung gemindert werden, so dass keine Gemeinde geschädigt wird.

Aus der Sicht des erwerbenden Bürgers gelten für die Befreiung bestimmte Grenzen, insbesondere hinsichtlich des Erwerbswerts der betreffenden Immobilie, die in der Tabelle in Artikel 17 des IMT-Kodex festgelegt sind:

Persönlich glaube ich, dass diese Maßnahme sicherlich dazu beitragen wird, die derzeit auf dem Wohnungsmarkt bestehende Asymmetrie zu korrigieren, sie wird sich jedoch im Vergleich zu den grundlegenden Zielen der aktuellen Regierung in Bezug auf den Zugang zu Wohnraum als äußerst begrenzt erweisen.

Zusammenfassend:

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzesdekrets Nr. 48-A/2024 vom 25. Juli wird eine Befreiung von der Kommunalsteuer auf kostspielige Eigentumsübertragungen und von der Stempelsteuer für den ersten Erwerb von Eigentum eingeführt, das ausschließlich für den privaten Wohnungsbau und für dauerhafte Zwecke bestimmt ist. für Steuerpflichtige bis zum 35. Lebensjahr und Änderungen:

 

Tabelle

 

Die kommunale Steuerordnung für belastende Eigentumsübertragungen (IMT-Gesetz), genehmigt durch das Gesetzesdekret Nr. 287/2003 vom 12. November, in ihrer aktuellen Fassung; Und
Das Stempelsteuergesetz, genehmigt durch Gesetz Nr. 150/99 vom 11. September, in seiner aktuellen Fassung. Außerdem wird ein Entschädigungsmechanismus für Kommunen für entgangene Einnahmen infolge der Anwendung der IMT-Befreiung eingeführt.


Hugo Barrier Henrique

Rechtsanwalt

Martínez-Echevarría & Ferreira

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