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Die „STA“-Entscheidung verstößt gegen das Bundesfinanzamt und betrachtet die Registrierung als RNH lediglich als deklaratorisch

Das Oberste Verwaltungsgericht („STA“) ist schließlich der Auffassung, dass die Eintragung als „Non-Habitual Resident“ (RNH) keine konstitutive, sondern lediglich deklaratorische Wirkung hat.

Friday, 27 September 2024 - Steuerlich

(Übersetzt von Google)

Sobald also die materiellen Voraussetzungen für die Gewährung der besonderen Steuerregelung als RNH erfüllt sind, können Steuerzahler ab dem Zeitpunkt ihrer Registrierung als Steuerinländer in Portugal von diesem Status profitieren, unabhängig von dem gesetzlich festgelegten Zeitraum (März). 31 des auf die Anmeldung als Einwohner folgenden Jahres) überschritten sein.

Tatsächlich argumentiert die Steuerverwaltung seit der Einführung der Regelung für nicht gewöhnliche Einwohner, dass der Steuerzahler nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist für die Registrierung als solche nicht mehr von der NHR-Steuerregelung profitieren kann.

Nun bestätigt diese Entscheidung der STA endgültig ein Verständnis, das im Widerspruch zu dem der Steuerverwaltung steht und durch die Doktrin und Schiedsgerichtsbarkeit des CAAD verteidigt wird, wonach eine solche Registrierungspflicht lediglich deklaratorische und keine konstitutive Wirkung hat.

Das fragliche Urteil geht auf die Weigerung der Steuerverwaltung zurück, die RNH-Regelung auf einen Steuerzahler anzuwenden, der nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist, d. h. nach dem 31. März des auf das Jahr folgenden Jahres, einen Antrag auf Registrierung als RNH gestellt hat Er wurde Steuerpflichtiger auf portugiesischem Gebiet.

Im Rahmen des oben genannten Prozesses machte der Steuerpflichtige geltend, dass die Registrierung als RNH lediglich deklaratorischer Natur sei und dass das Recht auf Zugang zum RNH-Regime nur von der Erfüllung zweier gesetzlicher Voraussetzungen abhänge: (i) dass der Steuerpflichtige in Portugal steuerlich ansässig werde und (i) dass der Steuerpflichtige in Portugal steuerlich ansässig wird und (ii) der in den vorangegangenen fünf Jahren nicht als steuerlich ansässig auf portugiesischem Hoheitsgebiet galt.

Die Steuerverwaltung wiederum macht geltend, dass es sich bei der RNH um eine Sonderregelung mit außergewöhnlichen und vorübergehenden Vorteilen handele und dass es, um in den Genuss dieser Leistungen zu kommen, erforderlich sei, ihre Anforderungen zu erfüllen und sich innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist für die Anmeldung zu dieser Regelung zu entscheiden.

Schließlich vertrat die STA die Auffassung, dass der RNH-Status nicht von der Anerkennung durch die Steuerverwaltung abhängt und daher die Frist für die Registrierung als solche (bis zum 31. März des folgenden Jahres) kein Ausschlusszeitraum für den Anspruch auf Inanspruchnahme des RNH ist RNH-Regime.

Im Anschluss daran ist das Gericht der Auffassung, dass das Gesetz lediglich eine Frist für die Erfüllung der zusätzlichen Verpflichtung festlegt, die den Steuerpflichtigen belastet und mit der die Pflicht zur Eintragung seines Status als RNH verbunden ist. Daher ist dieser Registrierungsakt eine Voraussetzung für die Anwendung der jeweiligen Steuerregelung, und durch diesen Akt hat die Steuerverwaltung die Möglichkeit, die rechtlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung dieses Status zu überprüfen und zu kontrollieren.

Der Bundesgerichtshof stellte jedoch klar, dass die Eintragung als RNH lediglich eine deklaratorische Handlung ist, die entgegen der Verteidigung der Staatskasse keine konstitutive Wirkung entfaltet.

In Anbetracht dieses Verständnisses führt die Einreichung des Antrags auf Registrierung als RNH nach Ablauf der festgelegten Frist – nach dem 31. März des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Antragsteller seinen steuerlichen Wohnsitz in Portugal erlangt hat – nur dazu, dass die Regelung anwendbar ist für die Zukunft also ab dem Jahr der Registrierung als Einwohner ohne gewöhnlichen Aufenthalt, wobei die Leistung in den bereits verstrichenen Jahren verloren geht.

Wie die STA behauptet, bestehen die Annahmen für die Anwendung der untersuchten Regelung daher ausschließlich darin, dass der Steuerpflichtige in Portugal steuerlich ansässig sein muss und in keinem der fünf unmittelbar vorangegangenen Jahre als im Inland ansässig angesehen werden muss.

Daraus lässt sich schließen, dass der Steuerpflichtige, selbst wenn er sich nicht bis zum 31. März des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem er seinen Wohnsitz in Portugal angenommen hat, nicht als Einwohner ohne gewöhnlichen Aufenthalt registriert hat, bei Erfüllung seiner Voraussetzungen immer noch dazu in der Lage sein wird vom RNH-Status zu profitieren, auch wenn nicht bekannt ist, wie die Steuerverwaltung in diesem konkreten Fall in Zukunft vorgehen wird.

 

Rui Carlos Sacramento

Rechtsanwalt

Martínez-Echevarría & Ferreira

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