(Übersetzt mit Google)
Im jüngsten britischen Haushaltsentwurf wurden zwei Ankündigungen gemacht, die tiefgreifende Folgen für im Ausland lebende Briten haben könnten.
1. Wohnsitz und britische Erbschaftssteuer (IHT)
Derzeit ist die Erbschaftsteuer auf den Wert Ihres weltweiten Vermögens (einschließlich Portugal) zu entrichten, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Vereinigten Königreich haben. Dies ist ein veraltetes und komplexes Prinzip, das bald abgeschafft werden soll. Ab April 2025 wird das Wohnsitzkriterium durch ein Wohnsitzkriterium ersetzt.
Das neue Kriterium besteht aus zwei Teilen:
- Wenn Sie in den letzten 20 Jahren mehr als 10 Jahre in Großbritannien ansässig waren, werden Sie als langfristiger Einwohner eingestuft und unterliegen der Erbschaftsteuer auf Ihr weltweites Vermögen. Auf Vermögenswerte über 325.000 £ beträgt die Steuer 40 %. Dies gilt für Personen, die vor Kurzem in Portugal angekommen sind.
- Die Haftung könnte 10 Jahre nach der Ausreise aus dem Vereinigten Königreich bestehen bleiben, es gibt jedoch einen abnehmenden Freibetrag, der als „Tail“ bezeichnet wird. Dies gilt für alle Personen, die derzeit in Portugal wohnen. Einige Beispiele:
- Mindestens 10 Jahre lang in Portugal steuerpflichtig – unterliegt nicht mehr der britischen Erbschaftssteuer, außer für britisches Vermögen, wenn der Wert mehr als 325.000 £ beträgt
- 8 Jahre lang in Portugal steuerpflichtig – die Steuerpflicht gilt für weitere 2 Jahre für Ihr weltweites Vermögen
- 4 Jahre lang in Portugal steuerlich ansässig – die Steuerpflicht gilt für weitere 6 Jahre für Ihr weltweites Vermögen
2. Renten und britische Erbschaftssteuer
Derzeit fällt im Todesfall auf britische Pensionsfonds keine Erbschaftssteuer an. Alles ändert sich! Ab April 2027 werden von britischen Pensionsfonds 40 % Erbschaftssteuer abgezogen, auch wenn Sie außerhalb Großbritanniens leben.
- Während der Nachsorgephase wird Ihr Pensionsfonds in Ihren weltweiten Vermögenswert einbezogen
- Nach Ablauf der Nachzahlung sind nur noch IHRE Vermögenswerte in Großbritannien steuerpflichtig, und dazu gehört natürlich auch der Rentenwert, solange die Gesamtsumme über 325.000 £ liegt
- Tritt der Tod nach dem 75. Lebensjahr ein, sind nicht nur 40 % Erbschaftssteuer auf den Pensionsfonds zu zahlen, sondern britische Begünstigte müssen möglicherweise auch Einkommenssteuer auf den erhaltenen Betrag zahlen. Dieser Betrag könnte ebenfalls 40 % betragen!
Diese beiden neuen Ankündigungen zum britischen Haushalt vom Oktober 2024 werden wahrscheinlich erhebliche Auswirkungen auf im Ausland lebende Briten haben. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Robert Webb bei Chase Buchanan. Er ist Experte auf diesem Gebiet und kann Ihnen weiterhelfen.
Robert Webb - Privater Vermögensverwalter - robert.webb@chasebuchanan.com - +351 913 711 370 - chasebuchanan.com
Martínez-Echevarría & Ferreira Anwaltskanzlei